Unser neuer Film

Neuer Film unserer tollen NachwuchsschauspielerInnen und des bekannten Regisseurs Detlef Muckl.

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Hinweise zum Schulstart

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Angepasster Regelbetrieb ab Mittwoch

Ab Mittwoch, den 12.08.2020 startet wieder der Schulunterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden individuell über IServ oder auf anderem Wege informiert.

Aber grundsätzlich ist für die erste Woche wichtig:

Von Mittwoch, den 12.08. bis Freitag, den 14.08. erhalten die Jahrgänge 6-10 Unterricht von der 1.-4. Stunde.

Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5 treffen sich mit ihren Eltern (möglichst nur ein Elternteil aufgrund der Corona-Einschränkungen) um 10. Uhr auf dem Schulhof. Der Unterricht endet um 12.45.

Für alle Jahrgänge gilt die Maskenpflicht. Grundsätzlich wird die Maske auch während des Unterrichts getragen. Die Eltern tragen Sorge dafür, dass ihre Kinder mit der Maske zur Schule kommen. Idealerweise haben die Kinder mehrere Masken für den Schultag zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Aus hygienischen Gründen stehen die Wasserspender momentan nicht zur Verfügung. Jede Schülerin/ jeder Schüler muss ausreichend Wasser mit in die Schule nehmen. Da der Kiosk und die Mensa zunächst nicht zur Verfügung stehen, sollten alle Schülerinnen und Schüler auch selber etwas zu Essen mit in die Schule bringen.

Weitere Informationen für die kommenden Wochen erhalten Sie auf der Homepage. Alle Schülerinnen und Schüler sollen täglich zudem ihre IServ-Mails checken, weil sie über das System regelmäßig individuelle, Klassen- und Jahrgangsstufen relevante Informationen erhalten.

Allen Schülerinnen und Schülern wünschen wir einen tollen Start an ihrer neuen Schule oder in das neue Schuljahr!

 

Achtung: In der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 03.08.2020 ist beschrieben, wie die Schule sich im Falle auftretender Corona-Fälle verhält:

Zuständigkeiten und Vorgehen in Schule bei auftretenden Corona-Fällen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Ein genauer Ablaufplan ist den Schulen landesweit zur Verfügung gestellt worden:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionssc hutz/300-Coronavirus/Coronavirus_Ansteckungsfall-_-verdacht/Corona-Verdacht-inSchule_final.pdf.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Distanzunterricht bei Quarantänemaßnahmen

Die Anwesenheit in der Schule, also die Teilnahme am Präsenzunterricht und sonstigen Schulveranstaltungen, ist für die Dauer einer Quarantäne ausgeschlossen; dabei ist von 14 Tagen auszugehen. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten

Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.
Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten. Zudem hilft sie, den zeitlichen Verzug zwischen dem positiven Test einer Person und der Ermittlung und Information ihrer Kontakte zu reduzieren. Die Nutzung der App soll allen am Schulleben Beteiligten empfohlen werden. [...]

Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/03082020-konzept-fuer-einen-angepassten

Schulwechsel zur Harkenberg Gesamtschule

Momentan wollen sehr viele Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen an die Harkenberg Gesamtschule wechseln. Infos zu Wechselmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten.

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