Medizinische Masken auf gesamtem Schulgelände
Am Montag, den 22.02.2021 beginnt für einen Teil der Schülerinnen und Schüler wieder der Präsenzunterricht in der Schule. Auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht gilt die Maskenpflicht. Grundsätzlich sind medizinische Masken erforderlich, d.h. Einwegmasken oder FFP2-Schutzmasken.
"Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen. Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe." (Aus dem Erlass des Schulministeriums)
Weitere Informationen immer aktuell auf unserer Übersichtsseite zum angepassten Unterricht unter Corona.